Im Falle von Organisationsmängeln einer Gesellschaft ordnet das Gericht auf Gesuch des Handelsregisteramtes die konkursamtliche Liquidation der Gesellschaft an.
Dies kommt einer Konkurseröffnung gleich und hat auch die gleichen Folgen und Wirkungen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
» Liquidation einer Gesellschaft: Organisationsmängel-Liquidation