Wird eine Erbschaft von allen nächsten gesetzlichen Erben (einschliesslich der eingesetzten Erben) ausgeschlagen, muss von Gesetzes wegen der Konkurs über den Nachlass eröffnet werden.
Der Nachlass wird im Konkursverfahren liquidiert.
Weitere Informationen zur Erbausschlagung (bei Zahlungsunfähigkeit des Erblassers) finden Sie hier: