Konkurseröffnung infolge Konkursbetreibung / Wechselbetreibung
Der Konkurs wird nur eröffnet, wenn der Gläubiger beim Gericht einen Antrag auf Konkurseröffnung stellt und einen Kostenvorschuss leistet.
» Konkurseröffnung in der Konkursbetreibung
Konkurseröffnung ohne Betreibung auf Konkurs
Der Konkurs wird aufgrund eines Antrages
- eines Gläubigers,
- des Schuldners selbst (» Insolvenzerklärung) oder
- einer überschuldeten Gesellschaft (» Überschuldungsanzeige) eröffnet.
Ausser bei der Insolvenzerklärung ist kein Kostenvorschuss zu leisten.
» Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung
Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung
Über den Schuldner wird der Konkurs nicht eröffnet, sondern es werden nur jene Vermögenswerte des Schuldners verwertet, die gepfändet bzw. verpfändet sind.