Rechtliche Informationen zur Konkurseröffnung in der Schweiz
Überschuldung
Im Falle der Überschuldung einer Gesellschaft (AG, GmbH, Genossenschaft, Stiftung) wird der Konkurs auch ohne vorgängige Betreibung eines Gläubigers direkt aufgrund einer entsprechenden Überschuldungsanzeige des obersten geschäftsführenden Organs der Gesellschaft eröffnet.